 Die letzte Ruhestätte - ein Ort der Erinnerung Schon zu Lebzeiten können Sie eine Grabstätte mit oder ohne Pflege erwerben. Es gibt unterschiedliche Arten der Bestattung: - Wahlgrab – mit gärtnerischer Gestaltung oder als Rasengrab
Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben und nach Ablauf der Ruhezeit für weitere fünf bis fünfundzwanzig Jahre verlängert werden. Die Lage und damit seine Größe können gewählt werden. - Urnengrab –gärtnerisch gestaltet oder in Rasen
- Urnengrab mit gemeinsamem Denkmal
- Reihengrab für eine einmalige Beisetzung
Das Reihengrab ist ein Einzelgrab, das für eine Beisetzung im Sarg benutzt werden kann. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne in allen Grabangelegenheiten wie Ruhezeiten, Grabpflege und gärtnersiche Leistungen.
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